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   BGH, 05.03.1953 - III ZR 354/52   

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BGH, 05.03.1953 - III ZR 354/52 (https://dejure.org/1953,1806)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1953 - III ZR 354/52 (https://dejure.org/1953,1806)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1953 - III ZR 354/52 (https://dejure.org/1953,1806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DVBl 1953, 367
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53

    Gefahrenbeseitigung bei Ruinen

    Die 18. Anordnung betraf, wie der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 5. März 1953 - III ZR 354/52 (DVBl 53, 367) ausgeführt hat, bauwirtschaftliche Fragen und zwar die Beseitigung der durch Fliegerangriffe verursachten baulichen Schäden im Hinblick auf die während des Krieges geltenden Vorschriften über den Einsatz von Arbeitskräften, Baugeräten und Baustoffen.
  • BGH, 14.12.1954 - I ZR 134/53

    Rechtsmittel

    In der Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 5. März 1953 - III ZR 354/52 - (LM PrPVG § 20 (2)) wird zwar unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster NJW 1952, 519 darauf hingewiesen, daß durch die Kriegssachschädengesetzgebung nicht etwa eine Verpflichtung der öffentlichen Hand begründet worden sei, die Folgen der unmittelbaren Kriegseinwirkung unter Befreiung des Eigentümers der Ruinengrundstücke selbst zu tragen; das Kriegssachschädenrecht gehe vielmehr gerade davon aus, daß der Eigentümer selbst für die Beseitigung der Kriegsschäden zu sorgen habe, er habe insoweit eine Vorleistungspflicht und alsdann nur einen Rechtsanspruch auf Entschädigung (vgl. §§ 8 und 10 KSSchVO).

    Dagegen könnte zumindest zweifelhaft sein, ob die Klägerin nicht aus dem Gesichtspunkt der Zustandshaftung der Allgemeinheit gegenüber öffentlichrechtlich verpflichtet war, die Störung, die von dem im Strombett liegenden Wrack ausging, zu beseitigen (für die Zustandshaftung der Eigentümer von Trümmergrundstücken aus § 20 PrPVG vgl. die bereits erwähnte Entscheidung des III. Zivilsenats vom 5. März 1953 - III ZR 354/52 -).

  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59

    Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides -

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  • BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 193.80

    Inanspruchnahme eines Störers - Durchführung notwendiger Sicherungsmaßnahmen -

    Es hat diese Frage bejaht, weil die unterschiedliche Regelung unter anderem durch die Erwägung gerechtfertigt sei, daß nach herrschender Auffassung zwar auch der Eigentümer eines Trümmergrundstücks für dessen polizeimäßigen Zustand verantwortlich bleibe, daß dieser Grundsatz aber dann eine Einschränkung erfahre, wenn die Beseitigung des polizeiwidrigen Zustandes für den Gewalthaber wirtschaftlich unmöglich sei (BGH, DVBl. 1953, 367; BGHZ 16, 12 [15]; OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 1954, 216).
  • BGH, 25.06.1964 - III ZR 139/62

    Tötung von Hunden bei Tollwutgefahr

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  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53

    Rechtsmittel

    Polizei, gemäß §§ 18, 20 PVG zulässigerweise von dem Eigentümer die Beseitigung der von dem Trümmergrundstück ausgehenden Gefahr verlangen kann, ist in der Entscheidung des Senats vom 5. März 1953 in DVBl 1953, 367 [BGH 05.03.1953 - III ZR 354/52] ausgeführt.
  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 58.59

    Anspruch auf Ersatz eines für das Abstützen eines Hauses aufgewendeten Betrages -

    ist das u.a. durch die Erwägung gerechtfertigt, daß nach der herrschenden Auffassung zwar auch der Eigentümer eines Trümmergrundstücks für dessen polizeimäßigen Zustand verantwortlich bleibt, daß dieser Grundsatz aber dann eine Einschränkung erfährt, wenn die Beseitigung des polizeiwidrigen Zustandes für den Gewalthaber wirtschaftlich unmöglich ist (vgl. BGH, DVBl. 1953 S. 367; BGHZ 16 S. 15; OVG Rheinland-Pfalz.
  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 53.59

    Anspruch auf Ersatz des für die Abräumung eines Grundstücks aufgewendeten

    Wenn das Enttrümmerungsgesetz hinsichtlich dar zu erstattenden Kosten zwischen diesen beiden Vorgängen eine unterschiedliche Regelung trifft, so ist das u.a. durch die Erwägung gerechtfertigt, daß nach der herrschenden Auffassung zwar auch der Eigentümer eines Trümmergrundstücks für dessen polizeimäßigen Zustand verantwortlich bleibt, daß dieser Grundsatz aber dann eine Einschränkung erfährt, wenn die Beseitigung des polizeiwidrigen Zustandes für den Gewalthaber wirtschaftlich unmöglich ist (vgl. BGH, DVBl. 1953 S. 367; BGHZ 16 S. 15; OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 1954 S. 216 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 360/52

    Rechtsmittel

    Vielmehr ist es auch nach dem Kriegssachschadenrecht grundsätzlich Aufgabe des Geschädigten, den Schaden selbst zu beseitigen, während es Aufgabe der zur Entschädigung verpflichteten Stellen ist, die dafür vom Geschädigten aufgewandten Beträge diesem zu vergüten (vgl. dazu S. 17/18 des Urteils des Senats vom 5. März 1953 - III ZR 354/52 -).
  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 161.57

    Rechtsmittel

    Wenn das Enttrümmerungsgesetz hinsichtlich der zu erstattenden Kosten zwischen diesen beiden Vorgängen eine unterschiedliche Regelung trifft, so ist das u.a. durch die Erwägung gerechtfertigt, daß nach der herrschenden Auffassung, zwar auch, der Eigentümer eines Trümmergrundstücks für dessen polizeimäßigen Zustand verantwortlich bleibt, daß dieser Grundsatz aber dann eine Einschränkung erfährt, wenn die Beseitigung des polizeiwidrigen Zustandes für den Gewalthaber wirtschaftlich unmöglich ist (vgl. BGH, DVBl. 1953 S. 367; BGHZ 16 S. 15; OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 1954 S. 216 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.12.1954 - III ZR 196/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.06.1953 - III ZR 274/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.03.1954 - III ZR 370/52

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 29.59

    Erstattungspflicht für die Kosten der Beseitigung von Kriegsschäden auf Grund des

  • BGH, 04.12.1958 - III ZB 169/57

    Rechtsmittel

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